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dc.creatorBrandt, Harm-Hinrich
dc.date1999-01-01
dc.date.accessioned2019-04-15T13:42:26Z
dc.date.available2019-04-15T13:42:26Z
dc.identifierhttps://historiadelderecho.uchile.cl/index.php/RCHD/article/view/23461
dc.identifier10.5354/rchd.v0i18.23461
dc.identifier.urihttp://revistaschilenas.uchile.cl/handle/2250/32307
dc.descriptionDer Begriff der Reprasentation gehort, sofem er mehr meint als schlichte konkrete Mandatswahrnehmung und sich vielmehr auf die stellvertretende Geltendmachung und Versinnbildlichung eines übergeordneten und unverfügbaren Ganzer bezieht, in den Bereich der politischen Metaphysik. Dementsprechend ist die staats und verfassungsrechtliche und die politologische Literatur dazu, da es um fundamentale Probleme der Legitimationsbegründung geht, umfrangreich und kontrovers. Der empirisch arbeitende Historiker, der die Last normativer Begründung politischen Handelns nicht zu tragen hat, dem vielmehr dieses Geschaft selbst zum Phanomen wird, fragt nach dem je  spezifischen historischen Ort der verschiedenartigen Auspragungen des Reprasentationsanspnichs und gewinnt aus der Frage nach dessen jeweiliger Funktion einen ideologiekritischen Ansatz. In der europaischen Modeme gewinnt das Problem der Reprasentation und sein verfassungsmetaphysischer Gehalteine neue Bedeutung in der Ablosung der absoluten Monarchie durch den modernen Verfassungsstaat. In seinen Studien zur Frühgeschichte der Franzosischen Revolution ist Eberhard Schmitt von einem historischen Dualismus der repraesentatio in toto durch die Monarchie und der repraesentatio singulariter durch die altem Stande ausgegangen und hat die Usurpation der Gesamtreprasentation durch die Nationalversamlung auf der Basis der Theorienvon Sieyes analysiert. Dieser Vorgang ist auf engste mit der Vorstellung von der willentlichen Konstituierung eines Gemeinwesens durch Vertrag aller und von der Übertragung der verfassunggeenden wie aller legislatorischen Gewalt auf eine reprasentative Versammlung verbunden. Mit der neuartigen Fiktion, dass die Volksvertreter jeder für sich Reprasentanten des Gesamtvolkes sind, wird das Prinzip der konstituierenden bzw. legislativen Versammlung an das Prinzip der Volkssouveranitat zurückgekoppelt und mit dem demokratischen  Partizipationsverlangen verrnittelt. Diese Konstmktion des Parlamentarismus ist die Grundlage unseres modernen europaisch-amerikanischen Verfassungsverstandnisses, hat den Reprasentationsanspruch des Monarchen verdrangt und die Monarchie auf die Lange überflüssing gemacht.es-ES
dc.formatapplication/pdf
dc.languagespa
dc.publisherUniversidad de Chile. Facultad de Derechoes-ES
dc.relationhttps://historiadelderecho.uchile.cl/index.php/RCHD/article/view/23461/24789
dc.sourceRevista Chilena de Historia del Derecho; Núm. 18 (1999): 1999-2000; Pág. 287-295es-ES
dc.source0719-5451
dc.source0716-5447
dc.titleRepräsentation und pouvoir constituant als grundproblem eines zusammengesetzten vielvölkerstaates: die habsburger monarchiees-ES
dc.typeinfo:eu-repo/semantics/article
dc.typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion


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